Frage:
Hund soll Auto zerkratzt haben. Wer muss beweisen?
Peython
2013-12-23 14:21:19 UTC
Hi zusammen.
Heute erreichte mich eine Mail,in der ein früherer Nachbar behauptet, mein Hund hätte sein Auto zerkratzt als er dessen Frau begrüßt hat. Meine Freundin war bei und sagt, das dem nicht so ist.
Das ganze soll auch schon 1,5 Wochen her sein.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wer ist jetzt in Beweisschuld?
Denn behaupten kann doch jeder was, oder?
Wenn da was dran gewesen ist,warum kam der Nachbar nicht gleich, sondern erst heute?

LG
Achtzehn antworten:
2013-12-25 08:08:19 UTC
Natürlich ist die Sache seltsam,aber trotzdem würde ich die Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Grade bei Beschädigungen am Auto kann ganz schnell eine hohe Summe zusammenkommen. Zum Glück hast du ja eine Zeugin. Es ist zwar dem Gesetz nach so, dass dein Nachbar die Beschädigung durch deinen Hund beweisen müsste, aber in der Praxis sieht das anders aus. Erstattet dein Nachbar nämlich Anzeige wegen Sachbeschädigung, hast du die A...karte und stehst letztlich vor dem Problem zu beweisen, dass es Nicht dein Hund war. Versuche mit dem Nachbarn zu reden und ihm begreiflich zu machen, dass dein Hund die Kratzer nicht verursacht hatund deine Freundin das bestätigen kann. Lässt sich der Nachbar nicht darauf ein, solltest du mit deiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung telefonieren. Die können dir auch in Bezug auf rechtlichen Beistand weiterhelfen.
Bates Motel
2013-12-23 22:24:10 UTC
Wer anklagt, muß beweisen.
Bolle
2013-12-23 22:34:24 UTC
Das muß er beweisen können.Die Kratzer kann jeder gemacht haben,vielleicht er selber,um ein bißchen Geld zu verdienen.Mach Dir da mal keinen Kopf und laß ihn reden was er will.Selbst wenn mit einer Klage droht,hat er keine Chancen.
Slovak08
2013-12-23 22:24:39 UTC
Darauf würde ich nichts geben. Nach eineinhalb Wochen fällt ihm das plötzlich ein? Vermutlich kennt er niemand anderen, dessen Hund es gewesen sein soll.
Invader Zim
2013-12-24 03:12:40 UTC
Ich Weiss nun nicht, wo Du wohnst. Derzeit besteht in drei Bundesländern eine Versicherungspflicht für Hunde jeglicher Art: Hamburg, Berlin und Niedersachsen.

Die Hundehaftpflicht prüft alle Forderungen, die an den Hundehalter gestellt werden und befriedigt berechtigte Ansprüche. Unberechtigte Forderungen werden von der Versicherung abgelehnt und notfalls wird auch die Vertretung des Versicherungsnehmers vor Gericht übernommen (sogenannter passiver Rechtsschutz).

Ansonsten ist die Beste Lösung das Abwarten. Der "Geschädigte" muss bei der Polizei Anzeige wg. Sachbeschädigung erstatten, es erfolgt eine Anhörung und Festsetzung des ang. Schadensbetrages und die Angelegenheit wird weiter zur Staatsanwaltschaft geleitet, wo man entscheidet, ob es zu einem Verfahren kommt. Der "Geschädigte" könnte evtl, statt Anzeige zu erstatten, einen Anwalt nehmen, wird diesen aber selber bezahlen müssen, da eine Rechtsschutzvers. hier nicht greift.
Marita
2013-12-23 22:34:42 UTC
Lasß die Sache erst mal ruhen. Dein Nachbar muß Beweiskraft erheben und dann steht Aussage gegen Aussage. Nachbar gegen Deine Freundin. Warte ab, was auf Dich drauf zu kommt. Und dann melde Dich nich mal bei Und hier im Forum.

LG Marita
robert
2013-12-28 12:41:54 UTC
Denkst Du, Dein Nachbar rennt jeden Tag um sein Auto herum, und checkt es auf Hundekratzer ???

Schau Dir mit ihm zusammen den Schaden an, und sieh Dir die Pfoten Deines Hundes an.

Am Abstand der Krallen wirst auch Du erkennen, dass diese Kratzer von Deinem Hund sind.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du als verantwortungsbewusster Hundehalter eine Halftpflichtversicherung abgeschlossen hast.
?
2013-12-31 14:02:20 UTC
Wieder so ne typische Reaktion, die man nur von Hundehaltern her kennt !!!



""Waaarummm erst nach ner Woche...da waaars jaa doch noch hell...""



Was für welche Beweise wären denn für Dich akzeptabel, damit Du Deine hoffentlich abgeschlossene Haftpflichtversicherung benachrichtigst ???

Videoaufnahme mit eidesstattlicher Erklärung von mindestens zwei angesehenen Bürgern Deiner Stadt...???



""Meeeiiin Hund doch nicht...."", klar, der kackert auch nicht, stört auch nicht die Nachbarschaft mit seinem sinnloses Gebell, verursacht auch keine Bauschäden (mit anderen Hunden zusammen) mit seinem übersäuerten Urin...und der macht auch keine Kratzer beim ""Begrüßen"" ( oder was für andere Verniedlichungsfloskeln Ihr Hundehalter für jene ungezogenen Anspringattacken noch so verwendet).



"Warum das da nicht gleich aufgefallen ist..." Gehst Du etwa nach jedem Aussteigen und vor jedem Einsteigen um Dein Auto herum, und suchst nach Kratzern oder nach sonstwas ???



Vereantwortungslosigkeit, Egoismus und Ignoranz...bei Hundehaltern überproportional vertreten...kennt man eigentlich von solchen Leuten auch nicht anders !!!
?
2013-12-24 02:55:35 UTC
In diesem Fall liegt die Beweislast beim Halter des PKW. Lass die Sache auf dich zukommen und sag jetzt nichts. Erst mal abwarten welche Beweise er zu bieten hat. Dann kannst du dich wehren.
Fritz
2013-12-31 16:56:40 UTC
Wenn Dein Hund andere Leute anspringt ( auch wenn das verharmlosend als <> schöngeredet wird), ist der Beweis erbracht, dass Du ihn nicht erzogen hast.

Und von daher ist es das mindeste, dass Du umgehend Deine Hundehaftpflicht mit der Regulierung des Schadens beauftragst. Du wirst doch wohl eine haben...oder ???
Mecki
2013-12-30 23:58:32 UTC
Die Beweispflicht liegt bei dem, der anklagt. Da würde ich mir an Deiner Stelle erst mal keine Gedanken machen. Ich denke, auch vor Gericht hätte der Besitzer des Autos schlechte Karten. Was hier aber unter den Antworten auch angesprochen wurde ist der Hinweis auf die Tierhalterversicherung. Die solltest Du in der Tat haben, denn die greift in solchen Fällen.



LG Mecki
2013-12-29 17:43:00 UTC
hallo

die Überwachungskamera

denn schlechte menschen lügen
herr_nixnutz
2013-12-24 08:25:20 UTC
Im Zivilrecht gibt es eine ganz einfache Formel:

Wer behauptet, muss auch beweisen!



Wenn dein Nachbar dies behauptet, so muss er es auch beweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es heute oder vor 2 Wochen passierte.
?
2013-12-24 05:24:23 UTC
Dein früherer Nachbar kann doch deinen Hund befragen. Beweisen lässt dich da wohl nichts. Da muss der mit den paar Kratzern leben.
?
2013-12-23 23:23:54 UTC
Seltsam dass erst nach 1,5 Wochen was kommt. Aber Dein Nachbar ist in der Beweispflicht !
?
2013-12-25 08:47:27 UTC
Unmöglich von dem Nachbarn,,,,wenn der Hund die Frau begrüßt,dann müßte die doch die Kratzer haben,,oder saß die im Wagen?,,Ne,Ne, soll schnell wird kein Autolack beschädigt.Ich glaube der Nachbar sucht nen Dummen zum zahlen.Laß dich auf nix ein !!!
?
2013-12-28 15:33:54 UTC
Ohne Beweis - keine Beschuldiegung und nach Wochen schon garnicht - Zanke mit ihm damit nicht rum- ignoriere seine Anschuldiegung-
2013-12-24 03:12:01 UTC
If dein Hund gewesen war, musste er erstmal urinieren, zwar am Reifen des Autos. Und nur dein Hund kann das Geruch erkennen. Er wird noch Mal machen. Lass ihn frei. Dein Nachbarn hat Recht. Es ist dein Hund. Du musst aufklaeren.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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